AGB Geschirrmobil

Geschäftsbedingungen Geschirrmobil:

 

Alle Anschlüsse Strom Wasser und Abfluss werden durch den Veranstalter durch Fachpersonal selbst vorgenommen. Es ist dafür zu sorgen ein Elektrische überprüfen (E- Attest) durchzuführen. Und einen Anschluss 63A oder 32A zur Verfügung zu stellen. Für jegliche Schäden am Geschirrmobile sowie durch den Abfluss haftet der Veranstalter.

 

Betrieb des Geschirrmobil

 

Zum Betrieb der Geschirrmobil oder der Spüler oder sonstiger technischer Einrichtungen am Veranstaltungsort ist die Bedienungsanleitung zu beachte. Es ist darauf zu achten das Waschwasser wenn es nötig ist zu wechseln. Es gelten die Österreichischen Hygiene Vorschriften.

 

Haftung des Veranstalters

 

Für die Reinigung und Beschädigung der Geräte ist der Veranstalter verantwortlich. fehlende Gegenstände Geschirr Besteck oder sonstige Ausstattung sowie Reparaturen, welche auf unsachgemäße

Handhabung der Geräte beruhen, werden in Rechnung gestellt.

 

Haftung des Verleihers

 

Bei technischen Gebrechen, die zu einem Ausfall der Geräte führen, können an dem Verleiher keine Entschädigungsansprüche

gerichtet werden.

Für die weitere Abhaltung der Veranstaltung bei einem Geräteausfall. welcher durch

Reparatur nicht zeitgerecht

behoben werden kann ist wenn möglich ein Ersatzgerät verfügbar, wenn es durch unsachgemäße Bedienung zu Störungen der

Anlage kommt können an den Verleiher keine Ansprüche gestellt

 werden.